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Grundlagen Seminar
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Ärztin/Arzt
Vor der Zulassung
Prüfung einer möglichen Förderung über den Strukturfonds (Investitionskostenzuschuss/ Anschubfinanzierung).
Der Antrag auf Förderung ist vor bzw. spätestens innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses des Zulassungsausschusses zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Zulassungen oder Anstellungen als Haus- oder Facharzt müssen der in dem jeweiligen Fördergebiet förderfähigen Fachgruppe der hausärztlichen oder allgemeinen fachärztlichen Versorgung angehören und ein förderfähiger Sitz muss zur Verfügung stehen.
Der Förderberechtigte muss nach der Zulassung/ Anstellung fünf Jahre im Fördergebiet vertragsärztlich tätig sein.
Versorgungsgenehmigungen und Bedarfsplanungsdaten
strukturfonds@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Offene Sprechstunden online melden.
Um offene Sprechstunden im KVNO-Portal zu melden müssen Sie sich zunächst mit Ihren Zugangsdaten im KVNO-Portal anmelden. Danach gelangen Sie auf die Startseite des KVNO-Portals. In der Navigation unter dem Punkt "Service" finden Sie den Unterpunkt "e-Terminservice", Sie werden automatisch auf die Seite der KV digital weitergeleitet, wo Sie die Eintragung durchführen können.
Ergänzende Informationen finden Sie bei dem Meldeformular. Dieses finden Sie im KVNO-Portal unter „Persönliche Einstellungen“ -> „Sprechstunden“.
Wenn Sie wissen möchten wie viele offene Sprechstunden Sie melden müssen gehen Sie im KVNO-Portal auf den Punkt "Persönliche Einstellungen" -> "Praxisdaten" -> "Praxisdaten einsehen, Abwesenheiten und Sprechstunden melden" -> "Sprechstunden melden" -> unter dem Punkt "offene Sprechstunden" können Sie je nach Fachgruppe einsehen, wie viele offene Sprechstunden Sie melden müssen.
Arztregister
0211 5790 8500
it-hotline@kvno.de
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Erhalt von Muster 16 (Kassenrezept). Dies ist auch für die Verordnung von DiGA („App auf Rezept“) zu verwenden.
Nach Meldung der BSNR durch die KVNO (Arztregister) Zusendung der Kassenrezepte durch Swiss Post Solution.
Externer Anbieter Swiss Post Solution
rezepte@kvno.de
Psychotherapeut/in
Mit Erhalt der Zulassung
Erhalt von Muster 16 (Kassenrezept). Dies ist auch für die Verordnung von DiGA („App auf Rezept“) durch Psychotherapeuten zu verwenden.
Nach Meldung der BSNR durch die KVNO (Arztregister) Zusendung der Kassenrezepte durch Swiss Post Solution.
Bei Verordung von DiGAs ist die Bedarfsmeldung beim Arztregister erforderlich, um Muster 16 zu erhalten.
Arztregister
rezepte@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Meldung von freien Terminen bei der Terminservicestelle.
Die Meldung der freien Termine erfolgt über das KVNO-Portal.
Terminservicestelle
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Meldung von Kontaktdaten erfolgt über das Formular, welches Sie nach der Zulassung automatisch erhalten, diese senden Sie dann ausgefüllt an das Arztregister.
KVNO-Portal in der Navigation unter „Persönliche Daten“ -> „Praxisdaten“.
Änderungen/ Eintragungen können über das KVNO-Portal übermittelt werden, alternativ Mitteilung der Änderungen per Mail.
Arztregister
arztregister@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Erhalt des Praxisstempels.
Ein Stempel mit der Betriebsstättennummer (BSNR) wird mit der Erstausstattung zugesandt, sofern die Angaben der Praxis vollständig sind.
Sie erhalten diesen ca. zwei Wochen nach der Sitzung des Zulassungsausschusses.
Arztregister
stempel@kvno.de
Ärztin/Arzt
Vor der Zulassung
Rechtliche Fragen rund um die Patientenbehandlung
(Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
Ärztekammer Nordrhein ÄKNO
Psychotherapeut/in
Vor der Zulassung
Rechtliche Fragen rund um die Patientenbehandlung.
Die Psychotherapeutenkammer NRW hält unter dem Suchbegriff "Behandlungsvertrag" weitere Informationen vor.
Psychotherapeutenkammer NRW
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Krankheit/ Vertretung melden.
Bitte vergessen Sie nicht, eine ganztägige Abwesenheit (z.B. bei Urlaub/ Krankheit oder im Zusammenhang mit einer Entbindung) anzuzeigen. Sind Sie länger als eine Woche abwesend, informieren Sie bitte Ihre zuständige Kreisstelle. Überschreit die Abwesenheitszeit 3 bzw. 12 Monate beantragen Sie bitte eine Genehmigung beim Zulassungswesen und Arztregister.
Qualitätssicherung
assistenten-vertreter@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen.
Bitte beachten Sie die Anträge rechtzeitig/möglichst vor Zulassungsbeginn zu stellen, da genehmigungspflichtige Leistungen erst ab Erhalt des Genehmigungsbescheides abgerechnet werden können. Sie können hierzu Kontakt zu den einzelnen Mitarbeitenden in der Fachabteilung Qualitätssicherung aufnehmen.
Prüfen Sie frühzeitig die Vollständigkeit Ihrer Genehmigungsunterlagen. Für einige Antragsverfahren können Sie auch unser neues Antragsportal nutzen.
Qualitätssicherung
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Anpassungen von genehmigungspflichtigen Leistungen durchführen.
Beispielsweise bei Standortwechsel oder Wechsel von der Anstellung in die Selbständigkeit.
Schriftliche Mitteilung an die Qualitätssicherung zwecks Umschreibung der personengebundenen Genehmigungen.
Kontaktaufnahme mit Genehmigungsbereich und ggf. Einreichung ergänzender Unterlagen bei gerätegebundenen Genehmigungen.
Fortbildungskonto und Freigabe des Punktekontos für die KVNO.
Bei Tätigkeitsaufnahme Abfragebogen zurücksenden.
Qualitätssicherung
fortbildung95d@kvno.de
Psychotherapeut/in
Mit Erhalt der Zulassung
Fortbildungskonto und Freigabe des Punktekontos für die KVNO.
Bei Tätigkeitsaufnahme Abfragebogen zurücksenden.
Qualitätssicherung
fortbildung95d@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Bestellung von Formularen, Sicherheitspapier und Überweisungscodes.
Bestellung auch über das KVNO-Portal möglich.
Formularversand Bonn
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Grüne Rezepte bestellen.
Bestellung auch über das KVNO-Portal möglich.
Formularversand Bonn
Ärztin/Arzt
Vor der Zulassung
Basiswissen für die Verordnung gemäß Arzneimittel-Richtlinie aneignen.
Bei Fragen zu Verordnungen auf Rezept (Muster 16).
Pharmakotherapieberatung
0211 5970 8111
pharma@kvno.de
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Bestellung der Rezeptvordrucke (Muster 16).
Erstausstattung wird automatisch ausgeliefert,
wenn BSNR durch KVNO bei Swiss Post Solution angegeben wurde. Folgebestellungen werden ebenfalls bei Swiss Post Solution durchgeführt.
Bei Praxisübernahme Rezepte des Abgebers
sachgerecht entsorgen und keinesfalls weiter verwenden.
Externer Anbieter Swiss Post Solution
Psychotherapeut/in
Mit Erhalt der Zulassung
Bestellung der Rezeptvordrucke (Muster 16), ausschließlich zur Verordnung von DiGAs.
Arztregister
rezepte@kvno.de
Ärztin/Arzt
Vor der Zulassung
(Blaue) Privatrezepte bestellen.
Die Bestellung von Privatrezepten ist kostenpflichtig.
Informationen bezüglich der Erstausstattung mit SSB und der Ausstattung des Notfallkoffers finden Sie unter dem unten aufgeführten Link SSB | KVNO.
Sprechstundenbedarfsberatung SSB
0211 5970 8666
ssb@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Technische Voraussetzungen schaffen für die Blankoformular Bedruckung (BFB).
IT-Beratung
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Marktüberblick über Praxisverwaltungssysteme (PVS) schaffen und auswählen.
Checkliste erhalten Sie in der Beratung.
Nutzen Sie Online-Präsentationen, um
einen Überblick über die Praxissoftware zu
erhalten. Holen Sie mind. 2-3 Angebote ein und
verhandeln Sie!
IT-Beratung
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Entscheidung treffen für eine PVS – Übernahme oder ein Wechsel.
Ein Wechsel der Praxissoftware ist während des gesamten Zulassungszeitraums möglich.
Eine Checkliste erhalten Sie im Rahmen der Beratung.
IT-Beratung
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Voraussetzungen für Telematikinfrastruktur (TI) schaffen und Genehmigungen/ Pauschalen beantragen.
Richten Sie die TI innerhalb des ersten Quartals Ihrer Zulassung ein, damit Sie nicht um 2,5% vom Honorar gekürzt werden. Beachten Sie ebenfalls das die technischen Voraussetzungen für die ePA geschaffen werden müssen, damit Sie nicht um 1% vom Honorar gekürzt werden. Benatragen Sie zeitnah nach der TI-Installation die Pauschalen, sowie die Genehemigungen für die eingesetzten TI-Anwendungen (KIM (eArztbrief, eAU), eRezept, ePA, NFDM, eMP).
Die TI sollte während des gesamten Zulassungszeitraums immer durch Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Die Bestellung des eHBA muss eigenständig über die zuständige Kammer und dann über die Kartenhersteller durchgeführt werden. Lieferzeiten ca. 2-4 Wochen.
Der eHBA muss vor der SMC-B Karte (Praxisausweis) bestellt werden!
Der ePtA kann über die Anbieter medisign, die Bundesdruckerei und T-Systems bestellt werden.
Der ePtA muss vor der SMC-B Karte (Praxisausweis) bestellt werden!
IT-Beratung, Kammern und Kartenhersteller
0211 4302 2560
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Praxisausweis (SMC-B Karte) bestellen.
Die Bestellung der SMC-B Karte muss eigenständig über die Kartenhersteller durchgeführt werden. Dies ist möglich sobald die neue BSNR vorliegt. Lieferzeiten ca. 4-6 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 3. April 2023 auch für die Bestellung einer SMC-B Karte ein sicheres Identifikationsverfahren, etwa per POSTIDENT oder Online-Ausweisfunktion, notwendig ist.
Damit die Zustellung der SMC-B Karte erfolgreich ist, muss Ihr Name an der Praxisadresse vorhanden sein, sonst ist eine Zustellung nicht möglich.
IT-Beratung, Kammern und Kartenhersteller
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
TI-Pauschalen/ Genehmigungen beantragen.
Nach Installation der TI/ nach Durchführung von Konnektor-Updates.
Je nach Konnektor-Update können Sie ggf. neue TI-Anwendungen nutzen, um diese abrechnen zu können sind Genehmigungen erforderlich. Diese beantragen Sie automatisch mit der Einreichung des Pauschalenantrags. Daher reichen Sie diesen zeitnah nach der Installation der Konnektor-Updates über das KVNO-Portal ein.
IT-Beratung und Qualitätssicherung
Bei Fragen zur Auszahlung der TI-Pauschalen, Anträgen oder der Anzahl der geförderten Kartenterminals:
ti-antrag.duesseldorf@kvno.de. Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an die IT-Beratung wenden: it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Videosprechstunde Anbieter auswählen und Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung für die Videosprechstunde erhalten Sie direkt nach Hochladen des Zertifikats/ Bescheinigung. Sie können dann direkt mit der Videosprechstunde starten. 2-3 Wochen später erhalten Sie den Genehmigungsbescheid per Post.
IT-Beratung und Qualitätssicherung
Bei Fragen zur Genehmigung, wenden Sie sich an
videosprechstunde@kvno.de.
Bei allgemeinen Fragen, wenden Sie sich an
it-beratung@kvno.de.
Bei Fragen zur Abrechnung, wenden Sie sich an
service@kvno.de.
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzen.
Da sich Anforderungen der DSGVO ändern können sollten diese während des gesamten Zulassungszeitraums regelmäßig kontrolliert werden.
IT-Beratung
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie umsetzen.
Das Seminar „IT-Sicherheitsrichtline“ der KBV erreichen Sie über Ihren KVNO-Portal Zugang unter dem Punkt „KBV Fortbildungsportal“.
IT-Beratung
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Vor der Zulassung
Voraussetzungen für Datenschutz/ Datensicherheit schaffen.
Da sich Anforderungen der DSGVO ändern können sollten diese während des gesamten Zulassungszeitraums regelmäßig kontrolliert werden.
IT-Beratung
it-beratung@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Registrierung im KVNO-Portal durchführen und ggf. einen eToken bestellen.
Das KVNO-Portal enthält wichtige praxisrelevante Funktionen und Informationen, wie z. B. die Abrechnungsunterlagen.
IT-Hotline
0211 5790 8500
it-hotline@kvno.de
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Für die Abschlagszahlungen müssen Sie die Angabe der Kontoverbindung im Abfrageformular zeitnah zurück senden, sowie die Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit.
Regelungen zu den Abschlagszahlungen (ab dem ersten Monat der Tätigkeit) mit Abteilung Arztkontokorrent bei Neustart oder Übernahme einer Praxis treffen.
Ärzte ohne Vorgänger müssen monatliche Fallzahl meldungen/ Übermittlung von Statistiken in den
ersten 6 Monaten durchführen.
Anschreiben der Fachabteilung Arztkontokorrent beachten!
Arztkontokorrent
akk@kvno.de
Psychotherapeut/in
Mit Erhalt der Zulassung
Für die Abschlagszahlungen müssen Sie die Angabe der Kontoverbindung im Abfrageformular zeitnah zurück senden, sowie die Mitteilung über die Aufnahme der Tätigkeit.
Regelungen zu den Abschlagszahlungen (ab dem ersten Monat der Tätigkeit) mit Abteilung Arztkontokorrent bei Neustart oder Übernahme einer Praxis treffen:
Psychologische Psychotherapeuten müssen monatliche Übermittlung statistischer Auswertungen aus
der Praxissoftware in den ersten 6 Monaten durchführen.
Anschreiben der Fachabteilung Arztkontokorrent beachten!
Arztkontokorrent
akk@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Erklärung zum Vertrag zur Behandlung von Postbeamten abgeben.
Vorlage wird nach der Sitzung des Zulassungsausschuss (ZA) zugeschickt.
Abrechnung
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Empfehlung eine Testabrechnung durchzuführen.
Nach Tätigkeitsaufnahme ab dem achten Tag des dritten Quartalsmonats.
Folgende Protokolle enthalten Patientendaten, sind daher zusatzverschlüsselt und nur mit Ihrem Dokumenten-Passwort zu öffnen:
KlammerListe,Regelwerksprotokoll (RWProtokoll),
KBV-Prüfmodul und Prüfprotokoll.
Das Dokumenten-Passwort finden Sie bei Ihren
KVNO-Portal Zugangsdaten!
IT-Hotline und Abrechnungsberatung
0211 5790 8500
Bei technischen Fragen, wenden Sie sich an
it-hotline@kvno.de.
Teilnehmer am KOMPASS PraxisSTART, wenden sich an
abrechnungsberatung@kvno.de.
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Online-Übermittlung der Echtabrechnung/ Dokumentationen.
Am Ende des letzten Quartalmonats nach
Tätigkeitsaufnahme ab dem 20ten Tag des dritten Quartalsmonats bis zum 12ten Tag des ersten Monats des Folgequartals.
Abrechnungsdatei 16 Quartale auf bewahren!
IT-Hotline
0211 5790 8500
it-hotline@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Die Übermittlung der Sammelerklärung kann online mit elektronischer Signatur (eHBA/ ePtA) über die 1-Click Abrechnung (KV-Connect) oder schriftlich per Post und ggf. vorab per Fax erfolgen.
Die unterschriebene Sammelerklärung muss innerhalb von sieben Tagen nach Absenden der Abrechnung an die zuständige Bezirksstelle geschickt werden.
Keine händischen Veränderung auf dem Formular vornehmen, um die Rechtsgültigkeit der Unterlage zu gewährleisten.
Abrechnung
Fachübergreifende Basisinformationen
Mit Erhalt der Zulassung
Einen Hygieneplan erstellen.
Jährliche dokumentierte Unterweisung der Mitarbeitenden zu den Hygienemaßnahmen und Verfahrensanweisungen erforderlich.
Da sich die Vorschriften ändern können sollte der Hygieneplan regelmäßig kontroliert und angepasst werden.
Hygieneberatung
hygiene@kvno.de
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Bennenung einer hygienebeauftragten Person.
Eine Neubennenung der hygienebeauftragten Person ist zu jederzeit möglich.
Für besondere Anforderungen, z. B. bei ambulant operativer Tätigkeit Beratung in Anspruchnehmen.
Hygieneberatung
hygiene@kvno.de
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Kreisstellen
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Basisinfo zu Plausibilitätszeiten einsehen.
Artikel KVNO aktuell (siehe KVNO-Portal unter Downloads).
Die Angaben zur zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung finden Sie in Anhang 3 des EBM.
Plausibilitätsprüfung
plausi@kvno.de
Fachübergreifende Basisinformationen
Im gesamten Zulassungszeitraum
Basisinfo zu Widersprüchen einsehen.
Artikel KVNO aktuell (siehe KVNO-Portal unter Downloads).
Widerspruchsstelle
widerspruch@kvno.de
Ärztin/Arzt
Mit Erhalt der Zulassung
Beratung zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)/ Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen).
Ärztekammer Nordrhein ÄKNO
Ärztin/Arzt
Vor der Zulassung
Grundlagen zum EBM erlernen.
Mit dem Seminar "Abrechnung - EBM - Honorar" lernen Sie den EBM kennen.
Abrechnungsberatung
abrechnungsberatung@kvno.de
Psychotherapeut/in
Vor der Zulassung
Grundlagen zum EBM erlernen.
Mit dem Seminar "Abrechnung - EBM - Honorar" lernen Sie den EBM kennen.
Abrechnungsberatung
abrechnungsberatung@kvno.de
Ärztin/Arzt
Im gesamten Zulassungszeitraum
Grundlagen zur Honorarsystematik und den Abrechnungsunterlagen erlernen.
Mit dem Seminar "Honorarsystematik und den Abrechnungsunterlagen" erlernen Sie die Grundlagen.
Abrechnungsberatung
abrechnungsberatung@kvno.de
Psychotherapeut/in
Im gesamten Zulassungszeitraum
Grundlagen zur Honorarsystematik und den Abrechnungsunterlagen erlernen.
Mit dem Seminar "Honorarsystematik und den Abrechnungsunterlagen" erlernen Sie die Grundlagen.